Wann braucht man einen Datenschutzbeauftragten

Donnerstag 30. August 2012 von mhollmann

Vielleicht ein dröges Thema, aber bei Bußgeldern die bei leichten Verstößen bis 25.000 EUR reichen und bei schweren bis 300.000 EUR, sollte mal kurz weiter gelesen werden, ob das eigene Unternehmen vielleicht davon bedroht ist.

Ein Datenschutzbeauftragter muss immer dann bestellt werden, wenn mehr als neun Personen (oder mindestens zehn), personenbezogene Daten elektronisch verarbeiten. In Ausnahmefällen kann es sogar notwendig sein, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, auch wenn weniger Personen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Hierbei ist es uninteressant, ob häufig oder nur gelegentlich auf diese Daten zugegriffen wird.

Der Datenschutzbeauftragte muss von der Geschäftsleitung bestellt werden und genießt ähnlich wie ein Betriebsrat Kündigungsschutz. Es ist aber auch ohne weiteres möglich einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Prüfen Sie also einmal, wieviele Personen in Ihrem Unternehmen auf Lieferanten- oder Kundendaten zugreifen können. Erreichen Sie zehn Personen, so müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Ein Sonderfall sei noch erwähnt. Beim Einsatz einer Videoüberwachung müssen Sie zwingend einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Sollten Sie unsicher sein, so helfen wir Ihnen gerne weiter. Gerne empfehlen wir Ihnen auch einen externen Datenschutzbeauftragten auf Nachfrage. Sprechen Sie uns einfach an.

 

Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 30. August 2012 um 18:17 und abgelegt unter Allgemein. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.